Satzung über die Erhebung von Erschließungsbeiträgen (Erschließungsbeitragssatzung)
Öffentliche Bekanntmachungen
Auf Grund der §§ 2,26 Abs. 1 Satz 3, 34,38 Abs. 1 Satz 2 i.V.m. § 31 Abs. 2 und 38 Abs. 4 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) in Verbindung mit § 4 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg (GemO) hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 18.04.2023 folgende Satzung beschlossen: