Frau Raichle
Fachbereichsleitung Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Fachbereich Bürgerservice und Bildung
Geschäfte und Einrichtungen, die das Schutzinsel-Zertifikat am Schaufenster oder der Eingangstür anbringen, signalisieren Kindern und Jugendlichen:
„Hier bist du sicher!“
Das Anbringen des Schutzinsel-Zertifikats setzt in der Öffentlichkeit ein Zeichen für mehr Kinderfreundlichkeit und trägt zum Schutz unserer Kinder und Jugendlichen bei.
Jede Schutzinsel ist für Kinder und Jugendliche in Notsituationen eine Anlaufstelle. Dabei spielt es keine Rolle, ob das Kind oder der / die Jugendliche sich „nur“ bedroht fühlt oder sich tatsächlich in einer akuten Gefahrenlage befindet. Auch vermeintlich „kleinere“ Anliegen werden von Erwachsenen ernst genommen.
Möglicherweise erscheint es Ihnen selbstverständlich, in Notsituationen anderen Menschen Schutz zu bieten, aber Kinder und Jugendliche wissen das nicht und brauchen ein Zeichen, das ihnen diese Unterstützung signalisiert.
Gewalt und Übergriffe an Kindern sind ein wachsendes Problem in unserer Gesellschaft. Gewalt begegnet uns überall: in der Schule, auf dem Nachhauseweg und im privaten Umfeld. Die Schutzinseln setzen ein deutliches Zeichen gegen Gewalt und für Kinder und Jugendliche.
Durch Befragungen ist bekannt, dass es in vielen Kommunen verschiedene Orte gibt, an denen Kinder und Jugendliche Angst haben. An diesen Orten haben Kinder und Jugendliche erlebt, dass sie bedroht wurden oder haben aufgrund von Erzählungen anderer einfach ein komisches Gefühl im Magen.
Setzen Sie ein Zeichen gegen Gewalt und für den Schutz von Kindern!
Durch das Anbringen des Schutzinsel-Zertifikats und der damit verbundenen Bereitschaft, Kindern und Jugendlichen in Notsituationen Hilfe zu leisten, übernehmen Sie eine große Verantwortung.
Entscheiden Sie sich dafür, mit Ihrem Geschäft oder Ihrer Einrichtung eine Schutzinsel zu sein, bedeutet das:
Für den Fall der Geschäftsaufgabe entfernen Sie das Zertifikat. Sie geben das Zertifikat nicht an Dritte weiter und verwenden es nur zu dem dafür vorgesehenen Zweck.
Bei Nichterfüllung dieser Voraussetzungen kann das Schutzinsel-Zertifikat von der Stadt Ebersbach eingezogen werden.
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