Herr Richter
Abteilungsleitung Tiefbau und Infrastruktur
Fachbereich Bauen und Umwelt, Abteilung Tiefbau und Infrastruktur +1 Weitere
Immer wieder kommt es vor, dass parkende Fahrzeuge den Räumfahrzeugen die Durchfahrt erschweren oder sogar unmöglich machen. Dabei ist klar geregelt, dass an Straßenstellen, an denen eine Restbreite der Fahrbahn von drei Metern nicht gegeben ist, Halten und Parken unzulässig ist, auch ohne explizit ausgeschildertes Halteverbot.
Daher der dringende Appell an alle Autofahrerinnen und Autofahrer, diese vorgeschriebene Restbreite der Fahrbahn von drei Metern einzuhalten. Dies sollte auch im eigenen Interesse sein, damit Räumfahrzeuge des Winterdienstes, aber auch Müllfahrzeuge und vor allem Rettungskräften eine Durchfahrt ermöglicht wird.
Als besonderen Service stellen wir Ihnen den Streuplan online zur Verfügung.
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