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Bei der Bundestagswahl werden die Abgeordneten des Deutschen Bundestages gewählt. Die reguläre Wahlperiode beträgt 4 Jahre. Wenn der Bundespräsident oder die Bundespräsidentin den Bundestag auflöst, finden vorgezogene Wahlen statt.
Bei der Landtagswahl wählen die Bürgerinnen und Bürger aus Baden-Württemberg alle 5 Jahre die Mitglieder des Landtags und entscheiden damit, welche Parteien im neuen Landtag vertreten sind, wie viele Parlamentssitze sie erhalten und welche Abgeordneten in den Landtag einziehen.
Die Europawahl ist die Wahl der Abgeordneten zum Europäischen Parlament. Die wesentliche Aufgabe des Europäischen Parlaments besteht in der Beteiligung an der Gesetzgebung der Europäischen Union. Die Gesetze der Europäischen Union gelten in allen Mitgliedstaaten und betreffen jeden Bürger. Sitz des Europäischen Parlaments ist Straßburg. Die Europawahl findet alle 5 Jahre statt.
Die Kommunalwahlen finden alle 5 Jahre statt. Gewählt werden in den Gemeinden des Landes sowie in den Landkreisen die Kommunalvertretungen. Es wird hierbei über die Zusammensetzung der Kommunalvertretungen (Gemeinderat, Ortschaftsrat, und Kreistag) abgestimmt. Weiterhin findet die Wahl zur Regionalversammlung statt.
Ergebnis der Gemeinderatswahl 2024
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat Bünzwangen 2024
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat Roßwälden 2024
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftrat Weiler 2024
Ergebnis der Gemeinderatswahl 2019
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat Bünzwangen 2019
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftsrat Roßwälden 2019
Ergebnis der Wahl zum Ortschaftrat Weiler 2019
Die Ergebnisse der Kreistagswahl und der Regionalwahl der Städte und Gemeinden des Landkreises Göppingen stellt das Landratsamt auf seiner Homepage zur Verfügung. Weitere Ergebnisse sowie das Gesamtergebnis und die gewählten Bewerberinnen und Bewerber für die Wahl zur Regionalversammlung des Verbandes Region Stuttgart finden sich auf der Seite des Verbandes Region Stuttgart.
Ein Bürgermeister ist das Oberhaupt einer Gemeinde oder Stadt. Der Bürgermeister ist Vorsitzender des Gemeinderates und Leiter der Gemeindeverwaltung. Er vertritt die Gemeinde nach außen. Die Amtszeit beträgt acht Jahre und beginnt mit dem Amtsantritt, im Fall der Wiederwahl schließt sich die neue Amtszeit an das Ende der vorangegangenen Amtszeit an. Der Bürgermeister führt nach Abgabe seiner Stelle die Geschäfte bis zum Amtsantritt des neu gewählten Bürgermeisters weiter.
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