Die Stadt Ebersbach an der Fils hat mit Unterstützung des EMA-Instituts für empirische Marktanalysen aus Regensburg und unter Mitwirkung eines begleitenden Arbeitskreises aus lokalen Wohnungsmarktexperten den 1. qualifizierten Mietspiegel nach § 558d BGB erstellt.
Dieser gilt vom 1. April 2023 bis zum 31.März 2025
Der Mietspiegel gibt das Mietpreisgefüge für den freifinanzierten Wohnraum wieder und möchte es transparent darstellen. Er ist eine der gesetzlichen Begründungsalternativen, die den Vertragsparteien die Möglichkeit bietet, in eigener Verantwortung die Miete entsprechend der Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage zu vereinbaren. Der Mietspiegel ist auch für den öffentlich geförderten Wohnungsbau Grundlage für eine Mietfestsetzung.
Der qualifizierte Mietspiegel sowie der Onlinerechner stehen Ihnen zur kostenfreien Anwendung zur Verfügung. Eine gedruckte Fassung kann gegen eine Schutzgebühr von 5 Euro im Rathaus erworben werden.
Mietspiegel der Stadt Ebersbach an der Fils (PDF)
Die Stadtverwaltung Ebersbach steht für allgemeine Auskünfte zur Anwendung zur Verfügung. Eine Einzelfallbewertung oder Rechtsberatung kann durch die Stadtverwaltung nicht erfolgen.
Stadt Ebersbach an der Fils
Marktplatz 1
73061 Ebersbach an der Fils
E-Mail: mietspiegel@stadt.ebersbach.de