Parken in Ebersbach

Für den Einkauf oder den Termin in der Innenstadt finden sich eine Vielzahl von Parkplätzen. Das Parkraumkonzept der Stadt Ebersbach sieht vor, dass sämtliche öffentlichen Stellplätze in der Innenstadt bewirtschaftet werden. Das heißt:

  • Parkscheibenpflicht (1,5 Stunden)
  • Montag bis Freitag von 7 bis 18 Uhr
  • samstags von 7 bis 14 Uhr

keine Parkgebühren!

Die Parkraumbewirtschaftungszone umfasst: Marktplatz ab dem Rathaus-Kreisverkehr, Hauptstraße bis Einmündung Friedrichstraße, Kirchheimer Straße, Georg-Weingardt-Straß, Bourg-lès-Valence-Platz, Fritz-Kauffmann-Straße, Bahnhofstraße, Wilhelmstraße bis Einmündung Karlstraße.

Nicht bewirtschaftete Stellplätze, auf denen zeitlich unbefristet geparkt werden darf, sind um den Kernbereich der Innenstadt angeordnet.

Park & Ride-Anlagen am Bahnhof und in der Bahnhofsallee

Die Park & Ride-Anlagen (Asphaltparkplatz am Bahnhof Ebersbach und Bahnhofsallee-Nordseite) sind kostenpflichtig dienen vorrangig als Parkplatz zum Abstellen von Fahrzeuge für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln.


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