Herr Leu
Straßenverkehrsangelegenheiten, Kommunaler Ordnungsdienst, Marktwesen
Fachbereich Bürgerservice und Bildung, Abteilung Ordnung und Sicherheit +1 Weitere
Für den Einkauf oder den Termin in der Innenstadt finden sich eine Vielzahl von Parkplätzen. Das Parkraumkonzept der Stadt Ebersbach sieht vor, dass sämtliche öffentlichen Stellplätze in der Innenstadt bewirtschaftet werden. Das heißt:
keine Parkgebühren!
Die Parkraumbewirtschaftungszone umfasst: Marktplatz ab dem Rathaus-Kreisverkehr, Hauptstraße bis Einmündung Friedrichstraße, Kirchheimer Straße, Georg-Weingardt-Straß, Bourg-lès-Valence-Platz, Fritz-Kauffmann-Straße, Bahnhofstraße, Wilhelmstraße bis Einmündung Karlstraße.
Nicht bewirtschaftete Stellplätze, auf denen zeitlich unbefristet geparkt werden darf, sind um den Kernbereich der Innenstadt angeordnet.
Die Park & Ride-Anlagen (Asphaltparkplatz am Bahnhof Ebersbach und Bahnhofsallee-Nordseite) sind kostenpflichtig dienen vorrangig als Parkplatz zum Abstellen von Fahrzeuge für Reisende mit öffentlichen Verkehrsmitteln.
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