Etwa die Hälfte des Stadtwaldes besteht aus über 100 jährigen Laubbäumen. Das meiste davon sind schöne naturnahe Eichenwälder. Diese gilt es zu erhalten. Gerade durch den Klimawandel bekommen die stabilen Eichen eine wichtige Bedeutung. Nicht immer ist das aber durch Nichtstun zu erreichen.
In diesen durchforsteten Wäldern werden auf Teilflächen sogenannte Habitatbaumgruppen ausgewiesen. Sie werden an abgestorbenen Bäumen oder Bäumen mit Biotopcharakter initiiert. In diesen Baumgesellschaften wird auf Holznutzung verzichtet und der Schutzgedanke in den Vordergrund gestellt. Der Waldbesitzer erhält dafür auch eine Entschädigung.
Informationen zum Brennholz mit Mengenangaben der Polter und Lageplan erhalten Sie auf der Website des Forstamtes Landkreis Göppingen, sobald verkaufsfähige Polter vorrätig sind. Auch im Stadtblatt werden die entsprechenden Angebote eingestellt.
Am 1. März beginnt jedes Jahr die gesetzliche Gehölzschonzeit. Entsprechend dem Bundesnaturschutzgesetz dürfen in dieser "Sommerpause“ Bäume außerhalb des Waldes, außerhalb von Kurzumtriebsplantagen und außerhalb gärtnerisch genutzter Grundstücke, Hecken, lebende Zäune, Gebüsche, andere Gehölze sowie Röhrichte nicht abgeschnitten oder auf den Stock gesetzt werden.
Der Sinn dieser Regelung besteht vor allem im Schutz der im Frühling erwachenden Tierwelt. Insbesondere die Vögel, die ihr Brutgeschäft beginnen, aber auch z.B. Wildbienen und andere Insekten, die diese Lebensräume bewohnen, sind besonders zu schonen. Die Schonzeit dauert bis 30. September. Nicht von dieser zeitlichen Vorgabe berührt sind u.a. die üblichen Pflegeschnitte bei Obstbäumen und streng formgeschnittenen Gartenhecken. Natürlich sollte aber immer grundsätzlich mit Rücksicht auf unsere gefiederten Freunde und andere Tiere gearbeitet werden.
Alten Bäumen mit Höhlen und starkem Totholz sollte stets besondere Rücksichtnahme geschenkt werden. Sie bieten für viele Vögel, Fledermäuse, Hornissen, Holzkäfer und andere geschützte Tiere wichtige „Wohnungen“ und stehen daher auch unabhängig von der Schonzeit unter besonderem Schutz, genauso wie ausgewiesene Naturdenkmale.
Philipp König
Forstrevier Ebersbach
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