Insoweit erfahrene Fachkräfte (IseF) haben sich bewährt
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Bei einer drohenden Gefährdung eines Kindes zählt oftmals jede Minute. Das Kindeswohl sollte nicht durch bürokratische Prozesse und Anfragen sowie langwierige Terminanfragen unnötig beeinträchtigt werden. Seit Sommer 2023 hat die Stadt Ebersbach an der Fils drei eigene IseFs: die Leitungen des Kinderhauses Schatzkiste, Frau Barbara Böhm, des Kindergartens Unter´m Regenbogen Sulpach, Frau Anna Sauer sowie des Naturkindergartens Roßwälden, Frau Christine Müller. Diese besondere Zusatzqualifikation muss sonst über das Jugendamt erst angefordert werden. In Ebersbach steht sie dauerhaft zur Verfügung, da alle drei Mitarbeiterinnen berufsbegleitend die Fortbildung zur IseF und das anschließende Curriculum absolvierten. Erst nach Abschluss der Prüfung gibt es ein Zertifikat als Nachweis.
Zu den Aufgaben der IseFs gehören zum Beispiel die kollegiale Beratung. Dabei handelt es sich um eine Methode, um Lösungen bei fachlichen Fragen zu finden. Mit der Risikoeinschätzung wird festgestellt, wie schwerwiegend die Gefährdung des betroffenen Kindes ist. Durch die Fachkraft wird ein Schutzplan erstellt. IseFs können bis zum Ende eines Verfahrens in Anspruch genommen werden.
Da keine der drei Mitarbeiterinnen in ihrer „eigenen“ Einrichtung bei einem Verdachtsfall tätig werden darf, konnte mit gleich drei geschulten Kräften ein rollierendes System geschaffen werden. Damit ist selbst bei Urlaub oder Krankheit der Schutz der Kinder sichergestellt. Die Qualität der Kinderbetreuung in Ebersbach hat hierdurch ein ganz besonderes Alleinstellungsmerkmal bekommen.
Die insoweit erfahrene Fachkraft hat einen mehrdimensionalen Auftrag. Zunächst wird durch die unmittelbare Mitwirkung an der Risikoeinschätzung entschieden, ob ein Kind gefährdet ist oder nicht. Hier wird auf diagnostischer Basis geprüft und beurteilt, ob und welche Hinweise auf eine Kindeswohlgefährdung vorliegen. Des Weiteren wird geklärt, ob die aktuelle Lebenssituation des Kindes sich so darstellt, dass die Sicherung des Kindeswohls gewährleistet ist. Durch geeignete und notwendige Hilfen beziehungsweise Schutzmaßnahmen soll die Erhaltung der körperlichen und seelischen Unversehrtheit sowie ausreichende Förderung (der Entwicklung) eines Kindes unterstützt werden. Die IseF übernimmt die Rolle einer „kollegialen Beratung“ in den jeweiligen Betreuungsteams vor Ort und kommt in einzelnen Fällen auch mehrfach zur Fallbesprechung.
Bei der Weiterbildung zur IseF handelt es sich nicht um ein eigenes Berufsbild, sondern um ein neues, verbindliches Element der Qualitätssicherung im Bereich der Kinder- und Jugendarbeit. Die IseF wurde mit Einführung des § 8a SGB VIII Abs.1 im Jahre 2005 bindender Standard in der Kinderschutzarbeit. Diese Regelung erfuhr im Jahr 2012 mit Inkrafttreten des Bundeskinderschutzgesetzes (BKiSchG) mehrere Präzisierungen und Erweiterungen. Zusätzlich gab es Änderungen bei den Betriebserlaubnisverfahren der Kindertageseinrichtungen. Dort wurde 2021 die Vorlage eines individuellen und einrichtungsspezifischen Gefährdungsschutzkonzepts als zwingende Voraussetzung für den Betrieb eingeführt. Alle Einrichtungen müssen ein solches Konzept auf Basis ihrer eigenen Räumlichkeiten und ihrer eigenen Mitarbeitenden erstellen und dem Landesjugendamt zur Prüfung vorlegen. Die genannten Änderungen haben zu einer komplexen Aufgabenstellung im Kindergartenbereich geführt. Den Mitarbeitenden der Kindertageseinrichtungen und Grundschulbetreuungen wird durch die Ausbildung von drei IseFs eine professionelle Unterstützung seitens der Stadt für den gesetzlich geforderten Kinderschutz geboten.