Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Sie sind Eigentümerin oder Eigentümer eines Hauses, einer Wohnung, eines Gebäudes oder eines Grundstücks oder vermieten dieses.

  • Lageplan 1:500
  • Kellergeschossplan 1:100
  • Lageplan schriftlicher Teil

Der Anschlussinhaber muss sich an die Stadtwerke Ebersbach wenden und stellt dort den Antrag auf Wasserversorgung.

Um einen vorhandenen Anschluss zu nutzen, müssen Sie sich ebenfalls an die Stadtwerke Ebersbach wenden. Diese schließenn der Regel  mit Ihnen einen Versorgungsvertrag ab. Dazu bekommen Sie einen Versorgungsvertrag zugeschickt. Unterschreiben Sie ihn und schicken Sie ihn zurück.

Zur Abrechnung der Gebühren erhalten Sie üblicherweise einen Wasserzähler. Darauf muss die Menge des verbrauchten Wassers ablesbar sein. Gleichzeitig fallen Abwassergebühren an. Die abgerechnete Abwassermenge richtet sich meist nach der Menge des verbrauchten Frischwassers.

keine

Das Versorgungsunternehmen kann für die Einrichtung und Wartung des Anschlusses Kostenerstattung verlangen.

keiner

Vor allem bei Neubauten kann die Ausführung einer Mehrspartenhauseinführung Vorteile bringen.

28.08.2023 Umweltministerium Baden-Württemberg

Stadtwerke Ebersbach