Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)
Selbstbestimmungsgesetz (SBGG)
Am 1. November 2024 tritt das Gesetz über die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG) in Kraft und ersetzt damit das bisherige Transsexuellengesetz (TSG) sowie die Erklärungsregelungen für intersexuelle und nichtbinäre Personen nach Paragraph 45b des Personenstandsgesetzes (PStG).
Mit diesem Gesetz haben transgeschlechtliche, intergeschlechtliche und nichtbinäre Menschen die Möglichkeit, ihren Geschlechtseintrag im Personenstandsregister und ihre Vornamen durch eine Erklärung beim Standesamt ändern zu lassen.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag (SBGG)"