Bei Privatgrundstücken
Informieren Sie die Eigentümerin oder den Eigentümer des Grundstücks beziehungsweise Ihre Vermieterin oder Ihren Vermieter. Teilen Sie mit, dass Sie auf dem Grundstück Ratten gesehen oder gefunden wurden.
Hinweis: Ist die Eigentümerin oder der Eigentümer des Grundstücks nicht bekannt, wenden Sie sich an Ihre Gemeinde- oder Stadtverwaltung.
Ist Ihr eigenes Grundstück betroffen, sollten Sie aufgefundene tote Ratten sofort beseitigen. Rattenlöcher sowie Durchtrittsstellen verschließen Sie mit geeigneten Mitteln.
Am besten beauftragen Sie eine professionelle Schädlingsbekämpferin oder einen professionellen Schädlingsbekämpfer damit, die Ratten zu bekämpfen und zu beseitigen.
Bei öffentlichen Flächen
Melden Sie der zuständigen Stelle, wo Sie Ratten gesehen oder gefunden haben. Die zuständige Stelle veranlasst dann weitere Maßnahmen.