Kinderreisepass

Kinderreisepass

Seit 1. Januar 2024 werden keine neuen Kinderreisepässe mehr ausgestellt. Die bereits ausgestellten Kinderreisepässe behalten ihre Gültigkeit bei. Die Verlängerung und Aktualisierung noch gültiger Dokumente sowie die Berichtigung der Eintragungen zur Größe, Augenfarbe und zum Wohnort sind nicht mehr zulässig.

Neu ausgestellt werden können seit 1. Januar 2024 nur noch ein regulärer Reisepass oder Personalausweis für das Kind.

Reisepass

Für den Reisepass gibt es keine Altersbeschränkungen. Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer maximal sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Wenn eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist , wird dieser ungültig. Es muss dann ein neuer Pass beantragt werden. Mit diesem Reisepass bestehen keine Reisebeschränkungen.

Personalausweis als Passersatz

Für den Personalausweis gibt es keine Altersbeschränkungen. Die Gültigkeitsdauer für Personen, die noch nicht 24 Jahre alt sind, beträgt sechs Jahre. Eine Verlängerung ist nicht möglich. Ebenso wie der Reisepass wird der Personalausweis ungültig, sobald eine eindeutige Identifizierung anhand des Lichtbildes nicht mehr möglich ist. Der Personalausweis wird im Scheckkartenformat ausgegeben.