Hundesteuer - Ersatzmarke beantragen
Wenn Sie einen Hund halten, müssen Sie ihn anmelden und Hundesteuer bezahlen.
Sie erhalten dann von der zuständigen Stelle eine Marke, die Sie am Hund sichtbar befestigen müssen.
Das Rathaus ist am 23.12. komplett und vom 27.12. bis 03.01. für den Publikumsverkehr geschlossen.
Geschäftszimmer Fachbereich Finanzen und Personal
Die Steuermarke befindet sich nicht mehr am Hund und Sie können sie auch sonst nicht finden.
Erkundigen Sie sich vorher bei der zuständigen Stelle, ob und welche Unterlagen Sie vorlegen müssen.
Beantragen Sie die Ersatzmarke persönlich oder schriftlich.
Sofern vorhanden, nutzen Sie das Formular Ihrer Gemeinde. Je nach Angebot liegt es bei Ihrer Gemeinde aus oder steht auch im Internet zum Download zur Verfügung.
Sofort, nachdem Sie merken, dass Sie die Marke nicht mehr finden können.
§ 9 Absatz 3 Kommunalabgabengesetz (KAG) (Gemeindesteuern) in Verbindung mit der jeweiligen Satzung Ihrer Gemeinde
Fordern Sie keine Ersatzmarke an, kann das eine Ordnungswidrigkeit darstellen.
Dieser Text entstand in enger Zusammenarbeit mit den fachlich zuständigen Stellen. Das Finanzministerium und das Innenministerium haben dessen ausführliche Fassung am 07.01.2022 freigegeben.
Die Gemeinde-/Stadtverwaltung des Hauptwohnsitzes des Hundehalters oder der Hundehalterin