Die Geeignetheitsbestätigung können Sie schriftlich oder in elektronischer Form bei der zuständigen Stelle beantragen. Eine einfache E-Mail genügt nicht. Sie können die Geeignetheitsbestätigung auch über das Netzwerk einheitlicher Ansprechpartner beantragen.
Sie müssen die erforderlichen Angaben machen und diejenigen Unterlagen vorlegen, die für die Beurteilung Ihres Antrags von Bedeutung sein können.
Der Antrag muss die folgenden Angaben enthalten:
- Name und Anschrift des Aufstellers
- Anzahl und Art der aufzustellenden Spielgeräte
- Anschrift und Art der Betriebsstätte;
wenn Sie die Spielgeräte in einer Gaststätte aufstellen möchten, zusätzlich: Angaben, ob es sich dabei um eine Schank- oder Speisewirtschaft oder um einen Beherbergungsbetrieb handelt. Gaststätte in diesem Sinn ist ein Betrieb, in dem das gastronomische Angebot den Schwerpunkt bildet und nicht nur eine Nebenleistung ist.
Die zuständige Stelle kann die Geeignetheitsbescheinigung mit Auflagen verbinden, wenn
- dies dem Schutz der Allgemeinheit, der Gäste oder Bewohner des Betriebsgrundstückes- oder der Nachbargrundstücke dient oder
- der Jugendschutz es erfordert.
Sie kann die Auflagen auch nachträglich erteilen, ändern oder ergänzen. Auflagen können auch an den Inhaber des Betriebs gerichtet werden, in dem Spielgeräte aufgestellt worden sind.