Gartenfeuer Anzeige
Alternativbezeichnung:
Abbrennen pflanzlicher Abfälle
Bevor Gartenabfälle oder Grüngut verbrannt werden dürfen, ist zunächst zu prüfen, ob nicht eine Verwertung durch Liegenlassen, Untergraben, Unterpflügen oder Kompostieren in Betracht kommt. Ist eine Verwertung nicht möglich, gelten für die Verbrennung von Gartenabfällen bestimmte Regeln.
Vorab informieren: Zu den Informationen für "Gartenfeuer Anzeige"