Haushaltssatzung und Bekanntmachung der Haushaltssatzung

Öffentliche Bekanntmachungen

1. Haushaltssatzung der Stadt Ebersbach an der Fils für das Haushaltsjahr 2023

Auf Grund von §79 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg hat der Gemeinderat am 21. März 2023 die folgende Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023 beschlossen:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

Der Haushaltsplan wird festgesetzt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 43.054.116

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 44.331.128

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -1.277.012

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von -1.227.012

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 600.000

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 1.200

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 601.200

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von -675.812

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen 

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 41.884.158

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 40.785.722

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarf aus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 1.098.436

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 4.469.150

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 12.670.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -8.200.850

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -7.102.414

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 7.962.400

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 860.060

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 7.102.340

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -74

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 7.962.400 EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 900.000 EUR.

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 5.000.000EUR.

§5 Steuersätze

Die Steuersätze (Hebesätze) werden festgesetzt

1. für die Grundsteuer

a) für die land- und forstwirtschaftlichen Betriebe (Grundsteuer A) auf 420 v.H.

b) für die Grundstücke (Grundsteuer B) auf 480 v.H.

der Steuermessbeträge;

2. für die Gewerbesteuer auf 385 v.H. der Steuermessbeträge.

.................................................................................................................................................................

Ebersbach, 21.03.2023

gez.

Keller, Bürgermeister 

 

Wirtschaftsplan Stadtwerke und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans Stadtwerke

2. Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Filsfür das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst: 

Der Wirtschaftsplan der Stadtwerke Ebersbach an der Fils für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 2.523.371

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 2.501.104

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von 22.367

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von 22.367

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von 22.367

 

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.450.760

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.030.830

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 419.930

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 13.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 1.225.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -1.242.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -822.070

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.963.600

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.141.590

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 822.010

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands,  Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -60

 

§ 2 Kreditermächtigung

De rGesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 1.963.600 EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§4 Kassenkredite

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.

.................................................................................................................................................................

Ebersbach an der Fils, 21.03.2023

Stadtwerke Ebersbach

gez.
Keller
Bürgermeister 

gez.
Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter   

 

Wirtschaftsplan Abwasserbeseitigung und Bekanntmachung des Wirtschaftsplans Abwasserbeseitigung

3. Wirtschaftsplandes Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023

Aufgrund von § 96 Abs. 3 der Gemeindeordnung in Verbindung mit den §§ 11 ff. des Eigenbetriebsgesetzes hat der Gemeinderat der Stadt Ebersbach an der Fils am 21. März 2023 folgenden Beschluss gefasst: 

Der Wirtschaftsplan des Eigenbetriebs „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“ für das Wirtschaftsjahr 2023 wird festgestellt mit:

§1 Ergebnishaushalt und Finanzhaushalt

1. im Ergebnishaushalt mit den folgenden Beträgen EUR

1.1 Gesamtbetrag der ordentlichen Erträge von 2.603.234

1.2 Gesamtbetrag der ordentlichen Aufwendungen von 2.610.477

1.3 Ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.1 und 1.2) von -7.243

1.4 Abdeckung von Fehlbeträgen aus Vorjahren von 0

1.5 Veranschlagtes ordentliches Ergebnis (Saldo aus 1.3. und 1.4) von -7.243

1.6 Gesamtbetrag der außerordentlichen Erträge von 0

1.7 Gesamtbetrag der außerordentlichen Aufwendungen von 0

1.8 Veranschlagtes Sonderergebnis (Saldo aus 1.6 und 1.7) von 0

1.9 Veranschlagtes Gesamtergebnis (Summe aus 1.5 und 1.8) von -7.243

2. im Finanzhaushalt mit den folgenden Beträgen

2.1 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 2.319.900

2.2 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit von 1.628.591

2.3 Zahlungsmittelüberschuss /-bedarfaus laufender Verwaltungstätigkeit (Saldo aus 2.1 und 2.2) von 691.309

2.4 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 20.000

2.5 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit von 3.202.000

2.6 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Investitionstätigkeit (Saldo aus 2.4 und 2.5) von -3.182.000

2.7 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf (Saldo aus 2.3 und 2.6) von -3.182.000

2.8 Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 3.656.400

2.9 Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit von 1.165.725

2.10 Veranschlagter Finanzierungsmittelüberschuss /-bedarf aus Finanzierungstätigkeit (Saldo aus 2.8 und 2.9) von 2.490.675

2.11 Veranschlagte Änderung des Finanzierungsmittelbestands, Saldo des Finanzhaushalts (Saldo aus 2.7 und 2.10) von -16

 

§ 2 Kreditermächtigung

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kreditaufnahmen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen (Kreditermächtigung) wird festgesetzt auf 3.656.400EUR.

§3 Verpflichtungsermächtigungen

DerGesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen zum Eingehen von Verpflichtungen, die künftige Haushaltsjahre mit Auszahlungen für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen belasten (Verpflichtungsermächtigungen), wird festgesetzt auf 0 EUR.

§4 Kassenkredite

DerHöchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf 2.500.000EUR.

 

.................................................................................................................................................................

Ebersbach an der Fils, 21.03.2023

Eigenbetrieb „Abwasserbeseitigung der Stadt Ebersbach an der Fils“

gez.Keller
Bürgermeister 

gez.Blank
Kaufmännischer Betriebsleiter

 

4. Bekanntmachung der Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften

Die vorstehende Haushaltssatzung mit ihren Anlagen und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe Stadtwerke und Abwasserbeseitigung Ebersbach an der Fils für das Haushaltsjahr 2023 werden hiermit öffentlich bekannt gemacht.

Die Gesetzmäßigkeit der vom Gemeinderat beschlossenen Haushaltssatzung und der Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe wurde von der Rechtsaufsichtsbehörde am 27.03.2023 bestätigt.

Der Haushaltsplan und die Wirtschaftspläne der Eigenbetriebe mit den genehmigungspflichtigen Bestandteilen liegen zur Einsichtnahme vom 28.04.23 bis 12.05.23 im Bürgerservice (Erdgeschoss) während der Öffnungszeiten öffentlich aus. Zusätzlich ist der Haushaltsplan 2023 auf unserer Internetseite veröffentlicht.

Für eine Einsichtnahme ist eine Terminvereinbarung erforderlich. Bitte wenden Sie sich hierfür an hoehn@stadt.ebersbach.de.

Eine etwaige Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg oder aufgrund der Gemeindeordnung beim Zustandekommen dieser Satzung wird nach § 4 Abs. 4 Gemeindeordnung unbeachtlich, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit der Bekanntmachung dieser Satzung gegenüber der Stadt geltend gemacht worden ist; der Sachverhalt, der die Verletzung begründen soll, ist zu bezeichnen. Dies gilt nicht, wenn die Vorschriften über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. 

Ebersbach an der Fils, 25.04.2023

gez. Keller
Bürgermeister