Bebauungsplan "Wiesachwiesen – Süd, 2. Änderung" in Ebersbach-Weiler

Öffentliche Bekanntmachungen

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Bebauungsplan

"Wiesachwiesen – Süd, 2. Änderung"

in Ebersbach-Weiler

 

Öffentliche Auslegung gem. § 3 (2) BauGB

Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach hat am 27.02.2024 in öffentlicher Sitzung den Bebauungsplanentwurf für die 2. Änderung des bestehenden Bebauungsplans „Wiesachwiesen – Süd“ in Ebersbach-Weiler anerkannt und beschlossen, diesen nach § 3 Abs. 2 BauGB öffentlich auszulegen.

Maßgebend ist der Bebauungsplanentwurf des Fachbereiches Bauen und Umwelt  in der Fassung vom 22.01.2024.  Er ist nachfolgend unmaßstäblich dargestellt.

Das Planungsgebiet (Änderung) betrifft ausschließlich das Grundstück Flst.-Nr. 36/1 umfasst eine Fläche von 549 m².

Der Entwurf des Bebauungsplanes mit den planungsrechtlichen Festsetzungen und der Begründung liegt in der Zeit vom

vom 2. April 2024 bis einschließlich 4. Mai 2024

im Rathaus Ebersbach, Fachbereich Bauen und Umwelt, Marktplatz 1, 2. OG vor Zimmer 25 öffentlich aus und kann während der üblichen Dienstzeiten

Montag 7.30 bis 15.00 Uhr
Dienstag 8.00 bis 12.00 Uhr
Mittwoch 8.00 bis 12.00 Uhr
Donnerstag 8.00 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 18.00 Uhr
Freitag 8.00 bis 12.00 Uhr

eingesehen werden. 

Während der öffentlichen Auslegung können Stellungnahmen schriftlich oder mündlich zur Niederschrift oder elektronisch vorgebracht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.  (§ 4a Abs. 6 BauGB).

Ebersbach, den 22.03.2024

Fachbereich Bauen und Umwelt