Anträge können bis einschließlich 30.09.2024 gestellt werden

Bis einschließlich 30.09.2024 wird es für Betroffene noch möglich sein, den Antrag über die Stadt bzw. Gemeinde beim Landratsamt einzureichen. Anträge die nach diesem Datum bei der Stadt bzw. Gemeinde eingehen, können leider nicht mehr bearbeitet werden.

Sollte nach Bearbeitung der bis zum 30.09.2024 eingegangenen Anträge immer noch ein Restbetrag an Spendengeldern zur Verfügung stehen, werden diese dahingehend verwendet, dass eine nochmalige Aufstockung des Spendenbetrags für besonders betroffene Privathaushalte stattfinden wird.


Betroffene können unter Angabe ihrer persönlichen Daten melden, dass sie eine Härtefallhilfe in Form einer einmaligen Soforthilfe (Geldbetrag) benötigen.

Hierfür stehen ein Teil vom „Spendenkonto Hochwasser“ der Landkreise Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Ludwigsburg und das von der Kreissparkasse Göppingen eingerichtete Spendenkonto zur Verfügung.

Die Härtefallhilfe wird pro Haushalt gewährt.

Antragsformular für Betroffene (Härtefälle) (PDF)


Antragsformular für betroffene Vereine, Gaststätten und Selbständige (Härtefälle) vom Hochwasserereignis im Landkreis Göppingen im Zeitraum 31.05. – 03.06.2024

Betroffene Vereine, Gaststätten und Selbständige können unter Angabe der persönlichen Daten, sowie der Daten der Organisation bzw. des Unternehmens melden, dass sie eine Härtefallhilfe in Form einer einmaligen Soforthilfe (Geldbetrag) benötigen. Hierfür steht ein Teil des „Spendenkonto Hochwasser“ der Landkreise Göppingen, Rems-Murr-Kreis, Ostalbkreis, Ludwigsburg und das von der Kreissparkasse Göppingen eingerichtete Spendenkonto zur Verfügung. Die Härtefallhilfe wird pro Verein bzw. Gewerbe gewährt. Bitte ergänzen Sie hierzu die folgenden 
Informationen und lassen Sie dieses Formular Ihrer Stadt oder Gemeinde zukommen. Beachten Sie bitte, dass der Schadenseintritt bzw. das Vorliegen eines Härtefalls zunächst durch die jeweilige Stadt oder Gemeinde zu bestätigen ist und aufgrund der begrenzten Mittel keine Auszahlung 
garantiert werden kann. Ein Rechtsanspruch auf Gewährung einer Soforthilfe besteht nicht.

Antragsformular für betroffene Vereine, Gaststätten und Selbstständige (Härtefälle) (PDF)


Ebersbach hilft: Ein Überblick über örtliche Spendeninitiativen

Gleich nachdem die ehrenamtlichen Helferinnen und Helfer die ersten Aufräumarbeiten geschafft hatten, ging es in unserer Stadt mit der Solidarität für die von Hochwasser und Starkregen geschädigten Bürgerinnen und Bürger auf anderen Wegen weiter. Viele Menschen packten beim Aufräumen mit an und zeitgleich wurde nach Wegen gesucht, auch die materiellen Schäden ein wenig abzufedern. Auf Kreisebene gibt es eine (über-) regionale Spendenkampagne, während es in unserer Stadt lokale Initiativen gibt, die für entsprechende Hilfen vor Ort sorgen wollen.

Zwei große Spendensammlungen in Ebersbach

Aktuell sind dies zwei große Spendensammlungen in Ebersbach: zum einen die der Eventinitiative Ebersbach e.V., bei der unter anderem der Ortsvorsteher von Rosswälden, Herr Herrmann, der Ortswart von Sulpach, Herr Hoffmann, und die stellvertretende Bürgermeisterin und Gemeinderätin, Frau Birk, mitwirken. Zum anderen die Sammlung der Dorfgemeinschaft Bünzwangen e.V., die von der Ortsvorsteherin Frau Reyer mit initiiert wurde. Beide Sammlungen kooperieren schon miteinander und wollen sich ergänzen. Daher gibt es nun ein gemeinsames Spendengremium, das sich um die Verteilung der Gelder kümmern wird. Dieses setzt sich aus einem Großteil der hier genannten und weiteren Personen zusammen. Die Idee hinter dem Gremium ist, dass sich die gerechte Verteilung der Spenden von einem lokalen Team am besten steuern lässt, weil die im Spendengremium versammelten Personen einen breiten Überblick über die Lage haben und über die nötigen Netzwerke verfügten, um die jeweiligen Schäden einschätzen zu können. Jeder Beitrag zu einer diesen Kampagnen hilft direkt hier vor Ort.

Die Sammlung der Eventinitiative findet sich unter:

https://www.betterplace.org/de/projects/138601

Die Sammlung der Dorgemeinschaft Bünzwangen findet sich unter:

https://www.gofundme.com/f/starkregenkatastrophe-in-bunzwangen

 


Landkreis Göppingen ruft über zwei Spendenaktionen zur Hilfe für Betroffene auf

Schäden an Häusern und Fahrzeugen, zerstörte Gegenstände: Die Bilanz des Starkregens und Hochwassers vom ersten Juni-Wochenende tritt immer deutlicher zutage. Der Landkreis Göppingen ruft deshalb zur Unterstützung für Betroffene in Härtefällen auf. Dabei zählt jede Hilfe, die Betroffene bekommen können. Bürgerinnen und Bürger haben zwei Möglichkeiten zu helfen:

1. Spendenkonto des Landkreises Göppingen bei der Kreissparkasse Göppingen:

Landkreis Göppingen

THK Spendenkonto Hochwasserhilfe LK Göppingen

DE67 6105 0000 0049 1497 57

Verwendungszweck: Hochwasserhilfe

2. Gemeinsame Spendenaktion des Landkreises Göppingen mit den Landkreisen Rems-Murr, Ostalb und Ludwigsburg bei der Kreissparkasse Waiblingen:

Spendenkonto Hochwasser

DE72 6025 0010 0015 2229 14

Verwendungszweck: Spende

Im Verwendungszweck der gemeinsamen Spendenaktion kann auch der Landkreis angegeben werden, in den die Spende gehen soll. Ansonsten wird der Betrag zwischen den vier beteiligten Landkreisen aufgeteilt.

Für das Spendenkonto des Landkreises Göppingen wurde durch die Kreissparkasse Göppingen eine Erstspende in Höhe von 50.000 Euro bereitgestellt. Auch die gemeinschaftliche Spendenaktion der Landkreise Rems-Murr, Ostalb, Göppingen und Ludwigsburg wurde mit einer Erstspende in Höhe von 50.000 durch die Kreissparkasse Waiblingen ausgestattet.

Ziel der Spendenaufrufe ist es, in Härtefällen schnell und wirksam zu helfen. Das Verfahren zur Verteilung der Spendensummen aus beiden Aufrufen an Betroffene im Landkreis Göppingen wird derzeit in enger Abstimmung mit den betroffenen Städten und Gemeinden erarbeitet.

Als Nachweis einer Spende, die bis zum 31. Januar 2025 zur Unterstützung von Betroffenen des Hochwassers auf einem der genannten Spendenkonten eingezahlt wird, genügt dem Finanzamt der Bareinzahlungsbeleg oder die Buchungsbestätigung eines Kreditinstitutes (zum Beispiel der Kontoauszug, Lastschrifteinzugsbeleg oder der PC-Ausdruck bei Online-Banking) – unabhängig vom Betrag der Spende.

Quelle: Landratsamt Göppingen)