Inkrafttreten des Bebauungsplans „Wiesachwiesen – Süd, 2. Änderung“ in Ebersbach-Weiler
Öffentliche Bekanntmachungen
Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach hat am 02.07.2024 den Bebauungsplan „Wiesachwiesen-Süd, 2. Änderung“ gem. § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Bestandteil des Bebauungsplanes ist der Lageplan des Fachbereichs Bauen und Umwelt vom 22.02.2024.
Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan „Wiesachwiesen – Süd, 2 Änderung“ in Ebersbach-Weiler gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann den Bebauungsplan, seine Begründung und die zusammenfassende Erklärung während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Bauen und Umwelt, Marktplatz 1, II.OG, Zimmer 22 (altes Rathaus), einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Der Bebauungsplan ist auch auf der Homepage der Stadt Ebersbach an der Fils einsehbar.
Frist für die Geltendmachung der Verletzung von Vorschriften
Gemäß § 215. Abs. 1 BauGB werden unbeachtlich,
wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans oder der Satzung schriftlich gegenüber der Stadt Ebersbach an der Fils unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhalts geltend gemacht worden sind. Satz 1 gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a beachtlich sind.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO-BW oder auf Grund der GemO-BW zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn;
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebersbach an der Fils, den 09.07.2024
Bürgermeisteramt