Satzung über Anlagen zum Sammeln und Verwenden von Niederschlagswasser (Zisternensatzung)
Öffentliche Bekanntmachungen
Das Rathaus ist am 23.12. komplett und vom 27.12. bis 03.01. für den Publikumsverkehr geschlossen.
Der Gemeinderat der Stadt Ebersbach hat am 19.03.2024 die Satzung über Anlagen zum Sammeln und Verwenden von Niederschlagswasser gem. § 74 LBO i.V.m § 10 BauGB als Satzung beschlossen. Grundlage ist der Satzungsentwurf vom 19.02.2024.
Mit dieser Bekanntmachung tritt die Satzung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.
Jedermann kann die Satzung und ihre Begründung während der üblichen Dienstzeiten beim Fachbereich Bauen und Umwelt, Marktplatz 1, II.OG, Zimmer 22 (altes Rathaus), einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.
Die Satzung ist auch auf der Homepage unter (hier bitte den Link einfügen) einzusehen.
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften der GemO-BW oder auf Grund der GemO-BW zu Stande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zu Stande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn:
Ist eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht worden, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.
Ebersbach an der Fils, den 19.04.2024
Bürgermeisteramt