Informationen zur Kalkulation des Wasserzinses und der Abwassergebühr 2025

Gemeindemitteilungen / Städtische Mitteilungen

Der Gemeinderat hat am Dienstag, den 17.12.2024 die Kalkulation des Wasserzinses 2025 beschlossen. Der neue Wasserpreis beträgt ab 01.01.2025 3,52 € netto pro Kubikmeter Wasser (bisher 3,12 € netto). Der Frischwasserbezug unterliegt der Mehrwertsteuer, die zu diesem Betrag noch hinzukommt. Dies entspricht einer Erhöhung um rund 12,8 %. Diese wird aufgrund von deutlich höheren geplanten Aufwendungen zum Erhalt und Ausbau der Wasserversorgungsinfrastruktur erforderlich. Auch die in der letzten Vergangenheit getätigten Investitionen führen über die Abschreibungen zu erhöhten ansatzfähigen Kosten für die Kalkulation. Ein weiterer Grund für die Erhöhung ist, dass Preissteigerungen (Inflation) und gestiegene Personalkosten weitergegeben werden müssen.

Der Gemeinderat hat ebenfalls die Kalkulation der Abwassergebühr 2025 beschlossen. Die Abwassergebühr teilt sich auf in den Teil für das Schmutzwasser und das Niederschlagswasser. Beim Schmutzwasser wird eine Erhöhung auf 3,17 € pro Kubikmeter Schmutzwasser notwendig (bisher 2,37 €), was einer Steigerung um rund 33,8 % entspricht. Auch hier waren die höheren Aufwendungen zum Erhalt und Ausbau der Abwasserinfrastruktur, vor allem auch aufgrund des Starkregenereignisses im Juni 2024, die Kostentreiber. Ein erhöhter Unterhaltungsaufwand führt zu einem Anstieg der Abwassergebühr. In unserem Fall betrifft es vor allem die Schmutzwassergebühr, da bei der Kläranlage viel Unterhaltungsaufwand erforderlich ist und dieser zu 95 % in die Schmutzwassergebühr fließt. Ebenso wirken sich die allgemeinen Preissteigerungen bei den Aufwendungen negativ auf die Preisentwicklung aus. Es wurden weiterhin ausgleichspflichtige Kostenüber- und unterdeckungen der letzten Jahre mit angerechnet. Beim Niederschlagswasser konnte ein Betrag von 0,32 € pro m² versiegelter Fläche (bisher 0,35 €) erzielt werden, was einer Senkung von knapp 9 % entspricht. Die Auswirkungen auf den einzelnen Gebührenpflichtigen hängt von der versiegelten Fläche des Grundstücks ab.

Die Ablesekarten wurden bereits Anfang Dezember 2024 mit der Post verschickt. Wir werden die Abrechnung zum 31.12.2024 mit dem von Ihnen auf der Ablesekarte gemeldeten Stand erstellen. Bitte melden Sie uns daher bis 01.01.2025, möglichst online, Ihren Zählerstand, um Schätzungen Ihres Zählerstandes zu vermeiden. 

Die Jahresverbrauchsabrechnung 2024 geht Ihnen dann Ende Februar/Anfang März 2025 zu.

Bitte beachten Sie, dass Sie, sofern vorhanden, Ihren Dauerauftrag entsprechend anpassen. Sehr gerne dürfen Sie uns auch ein SEPA-Lastschriftmandat für wiederkehrende Zahlungen erteilen, somit ist sichergestellt, dass Sie den korrekten Betrag fristgerecht begleichen. Einen entsprechenden Vordruck finden Sie online. Sofern Sie uns noch kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, finden Sie das passende Formular auch im Anschluss an Ihren neuen Grundsteuerbescheid.

Ihre Abteilung Finanzwirtschaft der Stadt Ebersbach an der Fils