Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden

Alternativbezeichnung: Anmeldung Kindergartenplatz | Kindergartenanmeldung | Anmeldung Krippe | Kita Anmeldung

Die Stadt Ebersbach an der Fils nutzt ein zentrales Vormerktool, über das die Anmeldung für alle Ebersbacher Kinder einfach und unkompliziert eingereicht werden kann. Da sich auch alle Freien Träger in der Stadt an das Vormerktool angeschlossen haben, ist eine Anmeldung in den Einrichtungen nicht mehr erforderlich.

Übersicht aller Ebersbacher Kindertageseinrichtungen

 

Vorab informieren: Zu den Informationen für "Kindertageseinrichtung - Kind für Aufnahme anmelden"

Formulare zum Ausfüllen und Ausdrucken


Kontakt

  • Ihr Kind muss vor der Aufnahme ärztlich untersucht werden und eine Impfberatung muss stattfinden.
  • Seit dem 1. März 2020: Sie müssen für Kinder ab einem Jahr nachweisen, dass ein Impfschutz gegen Masern besteht.

Für einen Krippenplatz sowie einen Ganztagesplatz wird eine Arbeitgeberbescheinigung benötigt.

Bei der Anmeldung können bis zu drei Wunscheinrichtungen / Wunschbetreuungsformen aus allen Ebersbacher Einrichtungen angegeben werden. Bis zum Anmeldeschluss am 14. Februar eines jeden Kalenderjahres für das jeweils folgende Kindergartenjahr (September bis August) können die Daten der Kinder einfach und unkompliziert durch die Eltern im System abgeändert oder ergänzt werden. Die Kinder erhalten den ersten freien Platz in der Reihenfolge der angegebenen Wünsche. Die Zusage erfolgt automatisch über das System. Der Platz muss dann, wie bislang auch, aktiv durch die Eltern bestätigt werden.

Kriterien und Punkte zur Vergabe von Kita-Plätzen in Ebersbach

Anmeldeschluss ist jeweils am 14. Februar eines jeden Kalenderjahres für das jeweils folgende Kindergartenjahr

Die Beiträge der städtischen Kindertageseinrichtungen unterliegen einer automatischen Gebührenanpassung: Aktuell gültige Betreuungsplatzgebühren in den städtischen Kintertageseinrichtungen

Kein

Wenn Sie sich die Betreuung Ihres Kindes in einer Kindertageseinrichtung aufgrund Ihrer finanziellen Verhältnisse nicht leisten können, können Sie sich an Ihr Jugendamt wenden.

Je nach Einzelfall können Sie dort beantragen, dass Ihnen die Elternbeiträge beziehungsweise Gebühren ermäßigt oder dass sie ganz übernommen werden.